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Staatslogik und repräsentative Demokratie

Als Staat verstehen wir eine Organisationsform menschlicher Gesellschaften, welche durch die Herrschaft zusammenhängender und nach Außen abgegrenzter Institutionen über ein fest definiertes Herrschaftsgebiet und die darin lebenden Menschen definiert wird.

Die geographische Abgrenzung nach Außen wird dabei oftmals durch den Verweis auf eine gemeinsame Identität der StaatsbürgerInnen legitimiert. Das trifft insbesondere auf den modernen Nationalstaat zu. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er für sich in Anspruch nimmt, eine bestimmte Nation, also ein „Volk“ mit „dessen“ Land, zu vertreten. In diesem Sinne werden dann etwa die StaatsbürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland als „Deutsche“ mit bestimmten Eigenschaften betrachtet.

Nachdem wir den allgemeinen Staatsbegriff definiert und auf die besonderen Eigenschaften des Nationalstaates aufmerksam gemacht haben, wollen wir zwei für unsere Belange relevante Kriterien einführen: Ein Staat kann dann als kapitalistischer Staat gelten, wenn die kapitalistische Produktionsweise in ihm die dominierende Wirtschaftsform darstellt. Wir bezeichnen einen Staat als repräsentativ-demokratisch, wenn Legislative und Exekutive mittelbar oder unmittelbar von demokratisch gewählten Repräsentanten kontrolliert werden.

Staatensystem und Staatslogik

Weil verschiedene Staaten institutionell und geographisch voneinander abgegrenzte Einheiten bzw. Monaden bilden, kommt es zwischen ihnen immer wieder zu Interessengegensätzen. Ebenso wie einzelne Unternehmen innerhalb einer kapitalistischen Volkswirtschaft bestimmten systemischen Zwängen unterliegen, denen sie Folge leisten müssen, um nicht unterzugehen, stehen auch über den Staaten bestimmte Sachzwänge, die sich nicht aus den kontingenten Interessen der Eliten oder Politikerinnen ergeben, sondern aus der Struktur des globalen Staatensystems. Die Konkurrenz der Staaten untereinander, durch die kapitalistische Produktionsweise noch verstärkt, aber keinesfalls hervorgebracht, ist das Resultat des Staatensystems selbst. Solange es keine über ihnen stehende Instanz gibt, die dazu in der Lage wäre, bestehende Konflikte für alle Parteien bindend aufzulösen, besteht zwischen einzelnen Staaten ein Hobbes’scher Naturzustand, ein Kampf aller gegen alle. Die Maximierung der eigenen Macht und die gleichzeitige Schwächung geopolitischer Konkurrenten werden zum Sachzwang. Als einfaches Beispiel können wir ein Wettrüsten anführen: Rüstet ein Staat auf, müssen seine geopolitischen Konkurrenten nachziehen, wenn sie ihre globale Stellung nicht verlieren wollen. Das Aufrüsten ist von Außen betrachtet für alle Beteiligten kollektiv irrational, aus der individuellen Perspektive eines Einzelstaates stellt es aber trotzdem eine unhintergehbare Notwendigkeit dar.1

Der geopolitische Wettbewerb als Resultat der Einzelstaatlichkeit ist das Ergebnis der Staatenlogik selbst. Er erschöpft sich nicht im Wettrüsten und in Kriegen, sondern findet seinen Ausdruck auch im Kampf um Verbündete und Einflusssphären. Die Erweiterung des eigenen Einflusses sichert einem Staat diplomatische, wirtschaftliche und militärische Ressourcen, die wiederum auf der weltpolitischen Bühne zur Sicherung und Erweiterung der eigenen Stellung verwendet werden können: Die Akkumulation der Macht ist in vielen Punkten analog zur Akkumulation des Kapitals.

In einem Staatensystem, das vor allem aus kapitalistischen Staaten besteht, werden die Konkurrenz und die daraus resultierenden Sachzwänge noch verschärft: Will er sich behaupten, so ist der Staat auf Steuereinnahmen, Technologie und Arbeitsplätze angewiesen. Um diese notwendigen Bedingungen seiner Existenz zu sichern, muss der Staat im kapitalistischen Wirtschaftssystem als ideeller Gesamtkapitalist agieren: Er muss diejenigen Bedingungen für das Funktionieren des Kapitalismus erschaffen, die nicht durch private Akteure hergestellt werden können, weil sie nicht profitabel sind, oder weil es sich um Funktionen handelt, die nur der Staat mit Hilfe seiner bewaffneten Organe garantieren kann. Welche konkreten Leistungen der Staat bereitstellen muss, ist von verschiedenen wirtschaftlichen und technologischen Faktoren abhängig und aus diesem Grund einem beständigen Wandel unterworfen. Während beispielsweise aktuell eine Tendenz besteht, Bildung und Gesundheitswesen wieder zu privatisieren, ist der harte Kern staatlicher Funktion die Herstellung von Rechtssicherheit und Vertragssicherheit mittels staatlicher Gewalt.

Daraus folgt auch die Aufgabe, die kapitalistische Wirtschaftsform nicht nur gegen Veränderungsversuche von unten zu verteidigen, sondern ihre Grundlagen auch gegen einzelne Kapitalisten durchzusetzen.2 In der kapitalistischen Konkurrenz will zwar jede/r Schutz durch allgemein verbindliche Regeln, gleichzeitig besteht aber auch das individuelle Interesse, diese Regeln zum eigenen Vorteil zu hintergehen. So sollen also etwa die Konkurrenten Steuern zahlen, mit deren Hilfe der Staat geeignete Arbeitskräfte heranzüchten und die Verteidigung des Landes sichern kann. Einzelne BürgerInnen sind aber natürlich daran interessiert, möglichst wenige Steuern zu zahlen. Wo der Staat also nicht im obigen Sinne als Staat des Kapitals (vgl. Agnoli), sondern als Staat einzelner KapitalistInnen agiert (etwa indem bestimmte Branchen und Wirtschaftszweige aufgrund persönlicher Kontakte bevorzugt werden), handelt er nicht mehr im Sinne der kapitalistischen Produktionsweise, die sein eigenes Fundament darstellt, und unterminiert so mittelfristig die eigene Position in der Weltmarktkonkurrenz. Darüber hinaus beschädigt eine solche Politik die eigene Legitimationsquelle als scheinbar neutrale Ausgleichsinstanz und Verlaufsform der gesellschaftlichen Konflikte, die aus der formellen Rechtsgleichheit, also der „majestätischen Gleichheit des Gesetzes, das Reichen wie Armen verbietet, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen“ (France) entsteht.

Aber der Staat muss nicht einfach nur die Bedingungen der Kapitalverwaltung sichern. Er muss auch als sogenannter Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig bleiben. Ansonsten droht die Abwanderung von Kapital ins Ausland sowie der Untergang nationaler Unternehmen, welche mit anderen Kapitalen beständig um Absatzmärkte konkurrieren. Baut beispielsweise ein Staat X seine Sozialsysteme ab, um die Steuern für Unternehmen senken zu können, so gewinnt er einen Konkurrenzvorteil auf dem Weltmarkt, da die Kapitale bzw. Unternehmen niedrigere Kosten haben. Dadurch können Waren bei gleichen Profiten billiger verkauft werden, der Verkauf zu gleichen Preisen würde mehr Profit generieren. Um die eigene Wirtschaft konkurrenzfähig zu halten, wären andere Staaten nun dazu gezwungen, ähnliche Maßnahmen zu Gunsten des Kapitals durchzuführen. Die ständige Standortkonkurrenz ist eine notwendige Folge des kapitalistischen Wirtschaftssystems, sie schafft einen stummen Zwang, die Wirtschaftspolitik ganz auf die Interessen der Kapitale hin auszurichten. Dieser systemische Zwang besteht unabhängig von den Interessen, Ideen und Wertvorstellungen der Regierungs- und Parlamentsmitglieder. Die Rolle des ideellen Gesamtkapitalisten einzunehmen, ist für den einzelnen Staat also keine Frage des Wollens, sondern eine Frage des Müssens.

Der Staat als Ausdruck des gesellschaftlichen Kräfteverhältnisses

Das Staatensystem erzeugt für die einzelnen Staaten Sachzwänge, es stellt sie vor die Alternative, entweder auf eine bestimmte Art und Weise zu handeln, oder aber Nachteile bis hin zum eigenen Untergang in Kauf zu nehmen. Trotzdem richten sich real existierende Staaten nicht ausschließlich an diesen Sachzwängen aus. Ein geringfügiger ökonomischer Nachteil wird zuweilen hingenommen, wenn dadurch etwa innenpolitische Probleme gelöst werden können. In einigen Fällen verschreibt sich gar ein ganzer Staat bestimmten Zielen, die aus Staatensystem und Kapitalismus nicht direkt hergeleitet werden können, etwa die Bevorzugung einer bestimmten Gruppe oder die Verbreitung einer bestimmten Weltanschauung. Es gibt auch Felder der Politik, die mehr oder weniger unabhängig von Kapitalismus und Staatensystem bestehen, die also durch Sachzwänge überhaupt nicht determiniert sind.

Wodurch kommt das reale Handeln des Staates zustande? Warum werden im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit notwendige (und für die Menschen verheerende) Reformen in einigen Ländern sofort ausgeführt, in anderen dagegen verspätet oder gar nicht? Die radikale Linke hat den Staat oftmals als „Instrument“ der herrschenden Klasse verstanden. Dieser Idee nach handelt der Staat immer exakt im Interesse der Bourgeoisie, er wird als ein Werkzeug in ihren Händen beschrieben. Wir bestreiten eine solche grob vereinfachende Theorie des Staates, weil sie den empirischen Tatsachen zuwider läuft. Sie kann nicht erklären, wieso der eine Staat Sozialleistungen einführt, der andere aber nicht. Sie kann genauso wenig erklären, wieso in den skandinavischen Ländern staatlich finanzierte Programme zur Gleichstellung der Geschlechter existieren, während Staaten wie Saudi-Arabien Frauen massiv diskriminieren. Wäre der Staat ein reines Instrument der herrschenden Klasse, so würden diese Unterschiede nicht existieren.

Der griechische Politologe Nikos Poulantzas schreibt, der Staat sei „kein monolithischer Block, sondern ein strategisches Feld“. Verschiedene Klassen und Fraktionen mit divergierenden Interessen kämpfen um die Vorherrschaft, das Handeln des Staates ist letztendlich Ausdruck der Kräfteverhältnisse innerhalb der Gesellschaft. Wenn in Deutschland die Löhne stärker gedrückt werden können als in Frankreich, dann liegt das vor allem daran, dass sich das deutsche Proletariat in einer schwächeren Position befindet als das französische. Es kann außerparlamentarisch weniger Druck ausüben und wird parlamentarisch schlechter vertreten. Sowohl Deutschland als auch Frankreich waren seit den 80er Jahren dem Sachzwang zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit ausgesetzt, aber in Deutschland konnten arbeiterfeindliche Reformen letztendlich schneller durchgesetzt werden, weil das Kräfteverhältnis die herrschende Klasse stärker begünstigte.

Repräsentation, Demokratie, Postdemokratie

Das politische System eines Staates hat einen großen Einfluss darauf, welche Interessen sich letztlich durchsetzen können. Insbesondere die Verfassung und das Wahlrecht spielen eine entscheidende Rolle. Sind etwa, wie es im 19. Jahrhundert hauptsächlich der Fall war, die Armen und die Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen, so kommen die Interessen dieser Gruppen weniger zur Geltung. In diesem Sinne ist das allgemeine und gleiche Wahlrecht für alle Klassen und Geschlechter als großer politischer Fortschritt zu begreifen. Dieser Fortschritt ist einerseits Ausdruck eines bestimmten gesellschaftlichen Kräfteverhältnisses (die Durchsetzung der Demokratie war nur aufgrund des Drucks von unten möglich); andererseits übt das allgemeine Wahlrecht auch einen großen Einfluss auf eben jenes Kräfteverhältnis aus: Menschen mit Wahlrecht können ihre Interessen innerhalb eines Staates, in dem sie das Wahlrecht genießen, besser durchsetzen.

Doch auch in den am höchsten entwickelten kapitalistischen Industriestaaten ist keine vollständige Demokratie realisiert. Die sogenannte repräsentative Demokratie basiert nicht auf der direkten Abstimmung über Gesetzte, sondern darauf, dass in Parteien organisierte VertreterInnen (Repräsentanten) gewählt werden, die dann für eine bestimmte Periode im Amt sind und für diese Zeit nicht mehr kontrolliert oder abgewählt werden können. PolitikerInnen und Parteien sind in repräsentativen Systemen das Bindeglied zwischen Bevölkerung und Macht. Dieses Bindeglied ist aber keinesfalls neutral:

1) Nach ihrer Wahl sind die VertreterInnen nicht mehr an Wahlversprechen, Programme oder den Willen der WählerInnen gebunden. Von einer direkten Kontrolle des Staates durch die Bevölkerung kann also keine Rede sein, vielmehr wird alle 4 Jahre allenfalls die Zustimmung der WählerInnen eingeholt. So kommt es, dass in repräsentativen Demokratien viele Staatshandlungen dem Willen der Bevölkerung direkt widersprechen.

2) Da die Bevölkerung keinen direkten Einfluss auf die Politik nehmen kann, muss sie sich mit den eigentlichen politischen Fragen nicht auseinandersetzen; nicht der Input der BürgerInnen spielt eine Rolle, sondern nur ihre bloße Zustimmung. Der Akt des Wählens wird zu einer Vertrauensfrage. Solange die Menschen mit der Politik von Regierung und Parlament einverstanden sind, müssen sie sich nicht mit Inhalten beschäftigen; sind die Leute unzufrieden, so überkommt sie zunächst das Gefühl der Ohnmacht, das in den Medien oft mit dem Begriff der „Politikverdrossenheit“ umschrieben wird. Das repräsentative System hat eine Entpolitisierung und Demobilisierung der Bevölkerung zur Folge. Wenn die Bevölkerung das Handeln der Autoritäten nicht aktiv beobachtet, untersucht und diskutiert, kann der Zweck der Demokratie nicht mehr erfüllt werden.

3) Politische Parteien werden durch eine fatale Eigendynamik getrieben. Johannes Agnoli beschreibt in seinem Aufsatz „Thesen zur Transformation der Demokratie“, wie das Parteiensystem die demokratischen Prinzipien untergräbt:

„Gemeint ist, daß zwar mehrere, den Herrschaftstendenzen nach allerdings am besten zwei Parteien um den Machtanteil konkurrieren, die einzelnen Parteien dabei aber weitgehend sich angleichen. Sie verzichten darauf, konkrete gruppen- oder klassengebundene Interessen zu vertreten, werden zur allgemeinen Ausgleichsstelle und stehen in einem nach außen hin unterschiedslosen Austauschverhältnis mit allen realen Gruppen und allen idealen Positionen ausgenommen die an Strukturveränderungen interessierten Gruppen und die revolutionären Ideen. Solche Parteien trennen sich von der eigenen gesellschaftlichen Basis und werden zu staatspolitischen Vereinigungen: zu den Amtsträgern des staatlichen Ausgleichs.“

4) Bestechung, Korruption, Geheimabsprachen und Lobbyismus sind in einem repräsentativ-demokratischen System möglich, während die Bestechung der gesamten Wählerschaft in einem direktdemokratischen System zum Erreichen desselben Zwecks notwendig wäre.

5) In kapitalistischen Staaten sind politische und wirtschaftliche Eliten voneinander abhängig. Daher kommt es automatisch zu einer Verflechtung der Parteiapparate mit den Vertreterinnen des Kapitals und anderer Eliten. Wenn sich das gesellschaftliche Kräfteverhältnis stark zugunsten der Arbeiterschaft verschiebt, kann es sein, dass neue, frische Parteien und Politiker an die Macht kommen; die Sachzwänge der Staatenkonkurrenz zwingen die Politik aber früher oder später dazu, erneut enge Beziehungen zur „Wirtschaft“ zu knüpfen.

Der Verfall der politischen Kommunikation und der Wandel der Parteien zu technokratischen „Volksparteien“ ohne Profil (außer der Staatslogik) sind notwendige Folgeerscheinungen des Parlamentarismus, der die „Berufung auf die Demokratie ohne ihre Risiken“ darstellt. Nur die außerparlamentarischen Kräfte, also organisierte Theorie- und Kadergruppen, Think Tanks, NGOs, Basisinitiativen, soziale Bewegungen und Gewerkschaften, hauchen der politischen Kultur immer wieder etwas Leben ein. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Verfall der demokratischen Legitimität auch Enttäuschung und letztendlich den Faschismus hervorbringt. Dies kann momentan in Europa und den USA beobachtet werden.

Positionierung

Wie wir gesehen haben, führt die Tatsache, dass es auf unserer Erde unabhängige Einzelstaaten gibt, zu einer Logik der Konkurrenz. Diese Logik führt zwangsläufig zu Ressourcenverschwendung, Krieg und Armut. Da alle existierenden Staaten im weitesten Sinne als kapitalistische Staaten bezeichnet werden können, unterliegen sie aufgrund der Standortkonkurrenz noch weiteren Zwängen. Wenn wir die destruktive Staatslogik außer Kraft setzen wollen, müssen wir die globale politische Vernetzung bis hin zur Einigung der Erde vorantreiben. Im Gegensatz zu bürgerlichen Eliten und faschistischen Demagogen setzen wir uns also nicht für den Erhalt des unabhängigen Nationalstaates ein, sondern für dessen Abschaffung. Das klingt zugegebenermaßen auf den ersten Blick sehr unrealistisch. Natürlich kann die Menschheit nicht ohne Weiteres politisch vereinigt werden. Trotzdem muss unser Ziel letztendlich in der Abschaffung der Einzelstaaten bestehen; nur so können wir die Imperative der Staatslogik aus der Welt schaffen. Bis dahin müssen andere Formen der transnationalen Vernetzung befördert werden: Projekte wie die EU zugunsten der „nationalen Souveränität“ anzugreifen, ist keine progressive Politik. Es geht aber nicht nur um die Vereinigung um ihrer selbst willen, sondern auch um die Frage nach dem Klassencharakter politischer Macht.

Auf der einen Seite ist die repräsentative Demokratie ein großer Fortschritt gegenüber autokratischen oder oligarchischen Systemen, auf der anderen Seite ist sie aber immer noch nicht wirklich demokratisch. Es handelt sich um ein politisches System, das wirtschaftlichen Eliten erlaubt, sich erhöhten Einfluss zu sichern, und das gleichzeitig breite Bevölkerungsschichten in Apathie versinken lässt. Der gesellschaftliche status quo erzeugt im Zeitalter von Internet und Automatisierung eine Legitimationskrise, die zum Aufstieg des Faschismus führen kann. Die repräsentative Demokratie hat darauf keine Antwort.

Fußnoten

1. Ein Widerspruch zwischen der kollektiven und individuellen Rationalität nennt man auch Rationalitätenfalle. Die Spieltheorie beschäftigt sich mit der theoretischen Untersuchung von Rationalitätenfallen; ein Beispiel dafür ist das berühmte Gefangenendilemma.

2. Wir wir im Text zum Thema Klassen und ihre Konflikte beschreiben, besteht ein Unterschied zwischen den kollektiven Interessen einer Klasse und den Interessen ihrer Mitglieder als Einzelpersonen.